Beihilfeänderungen 2023

Die neuen Beihilfebemessungssätze ab dem 01. Januar 2023. (§ 14 Absatz 1 Beihilfeverordnung – BVO) Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern erhalten einen Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent. Berücksichtigungsfähige Ehegatten oder Lebenspartner...