Mitgliederversammlung am 04.11.2025

In der sehr gut besuchten Kutscherstube im Hotel Rappen begrüßte der Vorsitzende der Verbände Freiburg/Hochschwarzwald, Herr Dieter Kästel, die anwesenden Mitglieder herzlich. Besonders willkommen hieß er Frau Heidi Deuschle, Beisitzerin des Seniorenverbandes, die zu den Themen „Aktuelles aus der Verbandsarbeit“ sowie „Leistungen der Pflegeversicherung und der Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit“ referierte.

Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden

Zunächst stellte Herr Kästel seinen Rechenschaftsbericht über das vergangene Jahr vor. Er berichtete über die durchgeführten Veranstaltungen, die Entwicklung der Mitgliederzahlen und die finanzielle Lage der beiden Verbände. Zudem stellte er die Notfalldose, die über den Stadtseniorenrat erhältlich ist, vor und verwies darauf, dass er bei Fragen zur Versorgung, Beihilfe, Zusatzversorgung oder Rente jederzeit telefonisch erreichbar sei. Mit dem Hinweis auf den Internetauftritt des Seniorenverbandes, insbesondere der Verbände Freiburg/Hochschwarzwald, schloss er seine Ausführungen ab und übergab das Wort an Frau Deuschle.

Vortrag von Frau Heidi Deuschle

Frau Deuschle ging zunächst auf die Änderungen der Beihilfeverordnung, insbesondere im Bereich der zahnärztlichen und kieferorthopädischen Leistungen, ein. Sie empfahl, zahnimplantologische Behandlungen möglichst noch im Jahr 2025 zu beginnen, um eventuelle Verschlechterungen in der Beihilfe zu vermeiden. Außerdem informierte sie über die anstehenden schwierigen Tarifverhandlungen und bat die Anwesenden, sich bei möglichen Streikmaßnahmen aktiv zu beteiligen.

Im Hauptteil ihres Vortrags erläuterte Frau Deuschle das Verfahren zur Anerkennung der Pflegebedürftigkeit und die Zuerkennung eines Pflegegrades. Sie stellte die Leistungen der Pflegeversicherung und der Beihilfe im Falle häuslicher sowie stationärer Pflege dar. Anhand von anschaulichen Berechnungsbeispielen – für Einzelpersonen, Ehepaare und Fälle, in denen nur ein Ehegatte pflegebedürftig ist – konnten die Anwesenden ihren voraussichtlichen Eigenanteil gut nachvollziehen. Im konkreten Fall verwies sie auf die Pflegestützpunkte und die Krankenkassen, die individuell beraten.

Das Merkblatt zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie zu den Voraussetzungen für Pflegeleistungen durch Beihilfe und Pflegeversicherung (mit Berechnungen und Beispielen nach §§ 9 bis 9k BVO) kann auf Wunsch gerne zur Verfügung gestellt werden.

Abschluss

Mit einem herzlichen Dank an Frau Deuschle für ihren informativen Vortrag beendete Herr Kästel die Mitgliederversammlung. Er wünschte allen Mitgliedern einen guten Heimweg und alles Gute für die kommende Zeit.