Die VORSORGE – VOLLMACHT damit Angehörige im Notfall handeln können

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung des Seniorenverbands BW, Regionalverband Stuttgart, mit den Seniorinnen und Senioren der Kolpingfamilie, trafen sich am 11. März 2026 über 50 Ruheständlerinnen und Ruheständler im Kolpinghaus Stuttgart Zentral, um sich von der Notarin Frau Alexandra Käb über die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht bzw. eines Erbvertrags informieren zu lassen.

Frau Käb erläuterte umfassend, dass im Ernstfall, z.B. bei Unfall, Krankheit, Alter, Geschäftsunfähigkeit oder gar Tod, selbst nächste Angehörige keine Entscheidungen für den Betroffenen treffen dürfen und es somit wichtig ist, rechtzeitig eine Vertrauensperson oder auch zwei bzw. mehrere festzulegen, die rechtsverbindlich für den Vollmachtgeber handeln.

Damit umgeht man auch eine eventuelle gerichtlich angeordnete Betreuung.

Die Schriftform einer Vorsorgevollmacht oder sogar einer Generalvollmacht ist zwingend erforderlich. Für Grundstücksgeschäfte muss die Vollmacht mindestens notariell beglaubigt, besser notariell beurkundet sein. Es ist sinnvoll, dass die Vorsorgevollmacht Bereiche wie Gesundheitsentscheidungen, Finanzen und Aufenthaltsbestimmungen beinhaltet und auch über den Tod hinaus gilt.

Frau Käb wies darauf hin, dass höchstpersönliche Angelegenheiten wie Eheschließung, Testamentserstellung nicht mit einer Vorsorgevollmacht übertragen werden können. Außerdem ist zu Bedenken, ob zusätzlich eine Patientenverfügung erforderlich sein könnte, um die Angehörigen bei schwierigen Entscheidungen (z. B. lebensverlängernde Maßnahmen) zu unterstützen und ihnen die eigenen Wünsche für solche Lebenssituationen an die Hand zu geben.

 Von der notariell beurkundeten Vollmacht (Urschrift) werden Ausfertigungen für den Vollmachtgeber für die Vertrauensperson(en) erstellt, die der Vollmachtgeber je nach Vertrauensverhältnis selbst aufbewahrt oder gleich an die Vertrauensperson weitergibt. Das Original (Urschrift) wird in der Urkundensammlung des Notars aufbewahrt.  Zum Auffinden der Vollmacht kann eine Registrierung der Vollmacht im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll sein.

Stirbt der Notar oder beendet er seine notarielle Tätigkeit übernimmt sein Nachfolger die Akten oder sie werden bei der Notarkammer bzw. bei dem zuständigen Amtsgericht aufbewahrt. 

Nach einem kurzen Ausflug in das Erbrecht mit einem kleinen Quiz mit der Frage „wer erbt wann, wie, was“ und der Erläuterung u. a. der Begriffe „Erbe“ und „Vermächtnis“ und nach einigen Fragen aus dem Auditorium (Erbverträge oder Testamente werden übrigens meist beim Nachlassgericht am Sitz des Notars verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert) beendete der Vorsitzende des Regionalverbands Stuttgart Herr Schneider die Informationsveranstaltung und bedankte sich bei Frau Käb mit Blumen und einem Weinpräsent für die umfassenden Informationen.

Ein herzliches Dankschön an Frau Käb auch von den Teilnehmenden für die interessanten Informationen, von denen einige nach dieser Veranstaltung mit Sicherheit den Gedanken tragen, sich vielleicht bei nächster Gelegenheit von einem Notar ihres Vertrauens bezüglich einer Vorsorgevollmacht oder eines Erbvertrags beraten zu lassen, um ihre Angehörigen oder gar Hinterbliebenen im Ernstfall handlungsfähig zu machen. Das erspart denjenigen unter Umständen viel Ärger und Unannehmlichkeiten.