Die VORSORGE – VOLLMACHT-damit Angehörige im Notfall handeln können

Informationen von Notarin Alexandra Käb

Bei einer gemeinsamen Veranstaltung des Seniorenverbands BW, Regionalverband Stuttgart, mit den Seniorinnen und Senioren der Kolpingfamilie, trafen sich am 11. März 2026 über 50 Ruheständlerinnen und Ruheständler im Kolpinghaus Stuttgart Zentral, um sich von der Notarin Frau Alexandra Käb über die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht bzw. eines Erbvertrags informieren zu lassen.

Frau Käb erläuterte umfassend, dass im Ernstfall, z.B. bei Unfall, Krankheit, Alter, Geschäftsunfähigkeit oder gar Tod, selbst nächste Angehörige keine Entscheidungen für den Betroffenen treffen dürfen und es somit wichtig ist, rechtzeitig eine Vertrauensperson oder auch zwei bzw. mehrere festzulegen, die rechtsverbindlich für den Vollmachtgeber handeln.

Damit umgeht man auch eine eventuelle gerichtlich angeordnete Betreuung.

Die Schriftform einer Vorsorgevollmacht oder sogar einer Generalvollmacht ist zwingend erforderlich, eine notarielle Beurkundung wird für bestimmte Fälle wie z. B. Grundstücksverkäufe empfohlen oder ist sogar notwendig. Es ist sinnvoll, dass die Vorsorgevollmacht Bereiche wie Gesundheitsentscheidungen, Finanzen und Aufenthaltsbestimmungen beinhaltet und vor allem auch über den Tod hinaus gilt.

Frau Käb wies darauf hin, dass höchstpersönliche Angelegenheiten wie Eheschließung, Testamentserstellung oder das Wahlrecht nicht mit einer Vorsorgevollmacht übertragen werden können. Außerdem ist zu Bedenken, ob zusätzlich eine Patientenverfügung erforderlich sein könnte um die Angehörigen von schwierigen Entscheidungen (z. B. lebensverlängernde Maßnahmen) zu entbinden.

 Von der notariellen Urschrift werden beglaubigte Ausfertigungen für den Vollmachtgeber für die Vertrauensperson(en) erstellt, die er je nach Vertrauensverhältnis selbst aufbewahrt oder gleich an die Vertrauensperson weitergibt. Das Original (Urschrift) wird in der Urkundensammlung des Notars und seit 2022 verpflichtend elektronisch im Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer für 100 Jahre aufbewahrt.

Stirbt der Notar oder beendet er seine notarielle Tätigkeit übernimmt sein Nachfolger die Akten oder sie werden bei der Notarkammer bzw. bei dem zuständigen Amtsgericht aufbewahrt. 

Nach einem kurzen Ausflug in das Erbrecht mit einem kleinen Quiz mit der Frage „wer erbt wann, wie, was“ und der Erläuterung u. a. der Begriffe „Erbe“ und „Vermächtnis“ und nach einigen Fragen aus dem Auditorium (Erbverträge oder Testamente werden übrigens meist beim Nachlassgericht am Sitz des Notars verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert) beendete der Vorsitzende des Regionalverbands Stuttgart Herr Schneider die Informationsveranstaltung und bedankte sich bei Frau Käb mit Blumen und einem Weinpräsent für die umfassenden Informationen.

Ein herzliches Dankschön an Frau Käb auch von den Teilnehmenden für die interessanten Informationen, von denen einige nach dieser Veranstaltung mit Sicherheit den Gedanken tragen, sich vielleicht bei nächster Gelegenheit von einem Notar ihres Vertrauens bezüglich einer Vorsorgevollmacht oder eines Erbvertrags beraten zu lassen, um ihre Angehörigen oder gar Hinterbliebenen im Ernstfall handlungsfähig zu machen. Das erspart denjenigen unter Umständen viel Ärger und Unannehmlichkeiten.