Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich

BBW: Jetzt Geld in die Hand zu nehmen ist gut und richtig

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion begrüßt die schnelle Entscheidung der Landesregierung, das Tarifergebnis TV-L systemgerecht und zeitnah auf den Beamten- und Versorgungsbereich zu übertragen. „Jetzt Geld in die Hand zu nehmen ist gut und richtig“, erklärte BBW-Vorsitzender Kai Rosenberger heute (14.12.2023) in Stuttgart. Damit werde das Land nicht nur seiner Verantwortung als Dienstherr gerecht, sondern mache in Zeiten akuten Fachkräftemangels den öffentlichen Dienst für potenzielle Bewerber attraktiver.

Mehr Geld gibt es erstmals Ende März 2024 mit den April-Bezügen. Dann erhalten Beamtinnen und Beamte zusätzlich zu ihrem Gehalt einmalig und steuerfrei einen Inflationsausgleich in Höhe von 1.800 Euro, zuzüglich vier Mal 120 Euro für die Monate Januar bis April 2024, danach von Mai bis Oktober jeweils 120 Euro. Ab November 2024 steigen die Bezüge linear um 3,6 % und ab Februar 2025 linear um weitere 5,6 %. Teilzeitbeschäftigte bekommen den Inflationsausgleich anteilig.

Der Inflationsausgleich wird systemgerecht auch auf den Versorgungsbereich übertragen. Im Klartext heißt das: Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten den Inflationsausgleich prozentual entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes. Damit folgt das Land der Regelung des Bundes bei der Übertragung des TVöD-Ergebnisses auf den Bundesversorgungsbereich.

Die Übertragungsmodalitäten bewertet BBW-Chef Rosenberger generell positiv. Die Übertragung des Inflationsausgleichs auch auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger verhindere eine Abkopplung der Pensionsentwicklung von der der aktiven Besoldung. Und mit der Umrechnung des Sockelbetrags von 200 Euro, den das TV-L-Ergebnis vorsieht, in eine lineare Erhöhung von 3,6 % werde der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung getragen und das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt.

Zugleich appelliert Rosenberger aber auch an die Landesregierung, jetzt zeitnah dafür zu sorgen, dass die Besoldung im Land zumindest wieder verfassungskonform ist. Beim BBW ist man überzeugt, dass das Mindestabstandsgebot der Besoldung zur Grundsicherung von 15 % mit Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 und der anstehenden Erhöhung zum 1. Januar 2024 endgültig in Schieflage geraten ist. Um die Verfassungsmäßigkeit wieder herzustellen, sind aus Sicht des BBW Besoldungsverbesserungen dringend geboten, diesmal unbedingt auch für die Beförderungsämter des gehobenen Dienstes sowie für den höheren Dienst. Deshalb fordert BBW-Chef Rosenberger die Landesregierung auch eindringlich zum Handeln auf: „Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass sich jede Beamtin und jeder Beamter sowie jede Versorgungsempfängerin und jeder Versorgungsempfänger jederzeit darauf verlassen kann, dass die vom Dienstherrn geleistete Alimentation zumindest verfassungskonform ist.“