Unsere Leistungen

Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW:
Attraktive Leistungen und optimaler Service für unsere Mitglieder

Beratung

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Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW berät Sie kostenlos in Fragen des Landesbeamtengesetzes, der Beamtenversorgung, der Beihilfe, der Rente, der Zusatzrente, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und des Schwerbehindertenrechts.

Information
Wir haben zahlreiche Merkblätter erstellt. Auf wenigen Seiten können Sie sich so einen Überblick über oftmals schwierige Rechtsmaterien verschaffen.

Bisher sind Merkblätter zu folgenden Themen erschienen:

  • Merkblatt für den Todesfall
  • Sterbegeld (§ 32 LBeamtVGBW)
  • Witwengeld (§ 33 LBeamtVGBW) und Unterhaltsbeitrag (§ 36 LBeamtVGBW)
  • Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (§ 68 LBeamtVGBW)
  • Zusammentreffen mehrerer Versorgungsbezüge (§ 70 LBeamtVGBW)
  • Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (§ 108 LBeamtVGBW)
  • Beispiele zur Berechnung der Beihilfe und der Pflegeversicherungsleistungen in Pflegefällen nach § 9 BVO
  • Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen
  • Beihilferegelung bei den in der GKV freiwillig versicherten Versorgungsempfängern und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen
  • Beihilferegelung bei den in der GKV pflichtversicherten Versorgungsempfängern und deren berücksichtigungsfähigen Angehörigen
  • Besteuerung von Renten
  • BVO – Beihilfevorschriften des Landes Baden-Württemberg – mit Erläuterungen (Broschüre erhältlich zum Preis von 7,50 Euro zzgl. Versand)
  • Todesfall – Was tun? (Broschüre erhältlich zum Preis von 3,60 Euro zzgl. Versand)
  • Verbandsausgabe: „Die Beamtenversorgung in Baden-Württemberg – Praxisleitfaden zur Alterssicherung der Landes- und Kommunalbeamten“, Verfasser Gerald Ludy (erhältlich zum Vorzugspreis von 15,00 Euro zzgl. Versand)

Nutzen Sie die Vorteile einer Mitgliedschaft und bestellen Sie die Merkblätter kostenlos bei der Landesgeschäftsstelle oder Ihrem regionalen Vorsitzenden.

Vorsorge

Meist ist die Vorsorge für den Todesfall dem Einfluss der Hinterbliebenen entzogen. Die Vorsorge muss deshalb schon zu Lebzeiten vorbereitet werden. Ein Todesfall in der Familie ist für jeden Betroffenen ein schreckliches Erlebnis. Gerade beim Verlust eines geliebten Menschen wird man von dem Wunsch geleitet, im Sinne des Verstorbenen zu handeln.

Die dbb Bundesseniorenvertretung gibt einen Dokumentenordner „Für den Notfall“ heraus, damit die Mitglieder und deren Angehörige für den Notfall gewappnet sind. Die Mappe erleichtert es, wichtige Unterlagen und Informationen zusammenzustellen und zu ordnen. Der Ordner enthält u.a. Vorlagen zu folgenden Themen: Vorsorgedokumente/Vertrauenspersonen, laufende Verpflichtungen, Versicherungen, Verträge etc.

Der Ordner kann direkt beim dbb verlag unter Für den Notfall – Ein Dokumentenordner für Jung und Alt (dbbverlag.de) bestellt werden.

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Im Himmelsberg 18
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