Tarifeinigung TV-L – BBW spricht von fairem Abschluss und fordert:

Ergebnis jetzt inhaltsgleich auf Besoldung und Versorgung übertragen

Der BBW – Beamtenbund Tarifunion begrüßt die Ankündigung von Finanzminister Danyal Bayaz, dass die Landesregierung beabsichtige, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Der BBW erwarte allerdings, dass sich die beabsichtigte inhaltsgleiche Anpassung der Bezüge nicht nur auf den Besoldungsbereich bezieht, sondern den Versorgungsbereich 1:1 einbezieht, mahnte BBW-Chef Kai Rosenberger heute (11. Dezember 2023) in Stuttgart. Das Tarifergebnis bezeichnete der BBW-Vorsitzende als ordentlich und fair.

Der massive Druck, den die Beschäftigten mit den bundesweiten Warnstreiks und Demos aufgebaut haben, hat nach Überzeugung Rosenbergers die Arbeitgeberseite in der dritten Verhandlungsrunde zum Einlenken veranlasst. So sei es schließlich gelungen, einen Tarifabschluss TV-L auszuhandeln, der Tarifbeschäftigte der Länder in der Summe nicht schlechter dastehen lässt als die Kolleginnen und Kollegen beim Bund und bei den Kommunen, für die der TVöD greift. „In Anbetracht der Tatsache, dass die Personalkostenquote beim Bund (TVöD) deutlich geringer ist als in den Ländern, betrachten wir diesen Abschluss als ordentlich und fair“, erläutert Rosenberger.

Jetzt geht es dem BBW darum, dass das Tarifergebnis so schnell wie möglich auf die Beamtenschaft und den Versorgungsbereich übertragen wird. „Wir gehen davon aus, dass der Finanzminister deshalb zeitnah auf uns zukommen wird“, sagt Rosenberger. Man müsse über die Modalitäten zur Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamten- und Versorgungsbereich sprechen. Die Position des BBW umreißt der Vorsitzende mit wenigen Sätzen: Bei der Übertragung des Tarifergebnisses dürfe es weder eine zeitliche Verzögerung geben noch eine inhaltliche Verschlechterung. Die Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro müsse in voller Höhe nicht nur auf die aktiven Beamtinnen und Beamten, sondern auch auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen werden. Nachdem die Pensionärinnen und Pensionäre in den vergangenen elf Jahren laut Berechnungen des Bundessozialministeriums einen Kaufkraftverlustverlust von 4,3 % zu verkraften hatten, während die West-Rentner im selben Zeitraum einen Kaufkraftgewinn von 5,2 % verzeichnen konnten, sei eine vollständige Übertragung der Inflationsausgleichsprämie auf den Versorgungsbereich dringend angezeigt.

Das Tarifergebnis:
Das Tarifergebnis beinhaltet einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 Euro, davon auszuzahlen 1.800 Euro noch im Dezember 2023 und weitere 1.200 Euro gestaffelt von Januar bis Oktober 2024. Ab 1. November 2024 steigen die Bezüge um einen Sockelbetrag von 200 Euro und ab dem 1. Februar 2025 um 5,5 % (Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wo dieser Wert nicht erreicht wird). Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zu den gleichen Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate.