Bitte wählen Sie eine Rubrik:
Informationen für RV
Seniorenmagazin für RV
Versorgung
Beihilfe
-
§§ 9 bis 9k BVO Januar 2024
-
Hörhilfen: Wer übernimmt die Kosten und ggf. in welcher Höhe? (11/19)
-
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
-
Informationsblatt „Kostenübernahme für Zahnimplantate - Ausnahmen von der Regel möglich“ (5/18)
-
Merkblatt für den Todesfall (9/23)
-
Beihilferegelung in BW bei in der GKV pflichtversicherten Versorgungsempfängern (12/23)
-
Beihilferegelung in BW bei in der GKV freiwillig versicherten Versorgungsempfängern (12/23)
-
§ 78 Absatz 1a LBG_Höhe der Einkünfte entscheidet über die Beihilfegewährung (1/23)
-
Hilfsmittel bei Fehlsichtigkeit_Sehhilfen (1/23)
![Seniorenverband-OED-BW-Service Seniorenverband-OED-BW-Service](https://senioren-oed-bw.de/wp-content/uploads/2023/08/rightpic10-e1691156387980.jpg)
Wichtige Themen auf einen Klick:
So erreichen Sie uns:
Seniorenverband
öffentlicher Dienst BW e.V.
Im Himmelsberg 18
70192 Stuttgart
Telefon: 0711/26 37 35-0
Telefax: 0711/ 26 37 35 22
info@senioren-oed-bw.de