Bitte wählen Sie eine Rubrik:
Informationen für RV
Seniorenmagazin für RV
Versorgung
Beihilfe
-
Hörhilfen: Wer übernimmt die Kosten und ggf. in welcher Höhe?
-
Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für Heilmittel
-
Informationsblatt „Kostenübernahme für Zahnimplantate - Ausnahmen von der Regel möglich“
-
Merkblatt für den Todesfall - Was tun?
-
Beispiele zur Berechnung der Beihilfe und der Pflegeversicherungsleistungen in Pflegefällen nach § 9 BVO
-
Beihilferegelung in BW bei in der GKV pflichtversicherten Versorgungsempfängern
-
Beihilferegelung in BW bei in der GKV freiwillig versicherten Versorgungsempfängern
-
Was ist bei der Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit und ohne Pflegebedürftige zu beachten?
-
Höhe der Einkünfte entscheidet über die Beihilfegewährung
-
In welchem Umfang sind Sehhilfen beihilfefähig?

Wichtige Themen auf einen Klick:
So erreichen Sie uns:
Seniorenverband
öffentlicher Dienst BW e.V.
Im Himmelsberg 18
70192 Stuttgart
Postfach 100 739 / 70006 Stuttgart
Telefon: 0711/26 37 35-0
Telefax: 0711/ 26 37 35 22
info@senioren-oed-bw.de