Informationen zur Beihilfe

Anbei die Informationen der Geschäftsstelle zum Thema Beihilfe.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

anbei senden wir Ihnen die aktuelle Information des BBW zur den Änderungen in der Beihilfebearbeitung und zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2024/2025.

„Im Anschluss an unsere Rundmail vom 16. Oktober 2024 zur Einführung qualifizierten Abschlagszahlungen in der Beihilfe (Neu: qualifizierte Beihilfe-Abschläge – Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de)) möchten wir ergänzend auf die aktuellen Hinweise des LBV auf seiner Homepage zu den fünf häufigsten Fehler beim der Beihilfeantragsstellung hinweisen (Die 5 häufigsten Fehler beim Beihilfe-Antrag – Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de)). Außerdem finden Sie auf der Homepage des LBV nun den aktuellen Bearbeitungsstand und das älteste Antragsdatum der eingereichten Beihilfeanträge (Beihilfe: aktueller Bearbeitungsstand und ältestes Antragsdatum – Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de)).

Zudem möchten wir auf die Informationen zur Beihilfefähigkeit von Aufwendungen aus Anlass einer vollstationären Pflege hinweisen (LBV 305g6), wonach Abschlagszahlungen auch für die Dauer von sechs Monaten auf Antrag gewährt werden können. Das LBV informiert betroffene Personen im Einzelfall, sobald betroffene Personen Kontakt mit der Beihilfestelle aufnehmen. Die Abschlagszahlungen können aber auch bei Bestandsfällen beantragt werden.

Schließlich möchten wir noch darauf hinweisen, dass der Landtag von Baden-Württemberg am 23. Oktober 2024 das BVAnp-ÄG 2024/2025 beschlossen hat. Das Gesetzt dient in erster Linie der Übertragung des Tarifabschluss TV-L vom 9. Dezember 2023. Zudem dient er der Einführung des Familienergänzungszuschlags für aktive Beamtinnen und Beamte, welcher lediglich auf Antrag gewährt wird. Das LBV informiert auf seiner Homepage neben den Anspruchsvoraussetzungen auch über die Auszahlungsmodalitäten der Nachzahlungen des Familienzuschlags für die Jahre 2023 und 2024 (Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp ÄG 2024/2025) – Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (landbw.de)).“

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Landesgeschäftsstelle