Mehr Geld gibt es erstmals Ende März 2024 mit den April-Bezügen. Dann erhalten Beamtinnen und Beamte zusätzlich zu ihrem Gehalt einmalig und steuerfrei einen Inflationsausgleich in Höhe von 1.800 Euro, zuzüglich vier Mal 120 Euro für die Monate Januar bis April 2024, danach von Mai bis Oktober jeweils 120 Euro. Ab November 2024 steigen die Bezüge linear um 3,6 % und ab Februar 2025 linear um weitere 5,6 %. Teilzeitbeschäftigte bekommen den Inflationsausgleich anteilig.
Der Inflationsausgleich wird systemgerecht auch auf den Versorgungsbereich übertragen. Im Klartext heißt das: Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten den Inflationsausgleich prozentual entsprechend ihres Ruhegehaltssatzes.