Stuttgart, den 4. Juli 2016
Im Gespräch mit dem baden-württembergischen Landesbundvorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes Volker Stich hatten Innenminister Thomas Strobl und Justizminister Guido Wolf (beide CDU) angedeutet, dass für die grün-schwarze Landesregierung „die Absenkung der Pensionen im Land um ein Prozent im Raum stehe“. Dabei werde „eine Reduzierung der Pensionen für künftige Beamte als auch über einen Eingriff bei allen Betroffenen diskutiert“, so die Meldung der Stuttgarter Nachrichten vom 1. Juli 2016. Dagegen habe Justizminister Wolf aber erhebliche rechtliche Bedenken, denn es gebe „so etwas wie einen Bestandsschutz“.
Landesvorsitzender Dieter Berberich vom Seniorenverband öffentlicher Dienst BW reagierte empört auf diese Andeutung. Seit 25 Jahren wird an uns Beamten und Versorgungsempfängern gespart und Beiträge für Versorgungsrücklagen abgezogen. Die Hektik mit der die CDU jetzt ihren politischen Wahlbetrug an den Beamten und Pensionären umsetzten will, dürfte dem Termin der Bundestagswahl im Herbst 2017 geschuldet sein. „Man setzt auf die Vergesslichkeit, unterschätzt aber das Langzeitgedächtnis der Betroffenen“ so Dieter Berberich. Gleichzeitig warnt er die politischen Akteure: „Wer uns damit parteiisch in den Wahlkampf ziehen will, sollte sich später nicht darüber beschweren“.
Wir erinnern uns: Bereits Ende April 2016 hatten die Stuttgarter Nachrichten von Überlegungen der grün-schwarzen Koalitionäre berichtet, die „Gehaltserhöhungen für die 240.000 Beamten bei einem Prozent zu deckeln – unabhängig vom Tarifergebnis 2017.“ „Auch eine Kürzung der Pensionen für künftige Beamte stehe im Raum.“ Auf Vorhalt der Medien zu den CDU-Wahlversprechen den Beamten gegenüber sagte CDU-Chef Thomas Strobl: „Es schmerzt mich sehr, dass wir bei den Beamten etwas tun müssen. Aber wenn man den Landeshalt konsolidieren möchte, kommt man daran nicht vorbei.“
Das könnte zur Entgegnung provozieren: „Auch uns schmerzt es, solchen Wahlbetrügern nicht mehr die Stimmen geben zu können!“
Diäten steigen automatisch
Wie der BNN vom 1.7. zu entnehmen war, steigen die Diäten unserer Abgeordneten im Landtag von BW zum 1. August um 2,25 Prozent. Die monatliche Grundentschädigung steigt von 7.448 auf 7.616 Euro, die pauschalen Betriebskosten samt Porto pro Wahlkreisbüro von 1.545 auf 1.548 Euro und die an der Entwicklung des Höchstbetrags zur allgemeinen Rentenversicherung orientierte Altersvorsorge von 1.638 auf 1.679 Euro bei freier Bahnfahrt.
Diese „automatischen Steigerungsraten“ sichert eine vom Statistischen Landesamt an der allgemeinen Einkommensentwicklung in der Wirtschaft und im öffentlichen Dienst orientierten Messzahl. Solch eine automatisierte jährliche Anpassung „widerspricht dem Geist eines Bundesverfassungsgerichtsurteils“, wonach die jeweiligen Erhöhungen „vor den Augen der Öffentlichkeit“ stattzufinden habe, so die verfassungsrechtliche Bewertung.
Warum dieses Verfahren nicht auch auf die Beamtenbesoldung und -versorgung angewandt werden könne, ist nicht nachvollziehbar.
Der Seniorenverband öffentlicher Dienst BW ist der einzige Verband, der sich ausschließlich für die Belange der Senioren in BW einsetzt, die ehemals im öffentlichen Dienst oder dessen privatisierter Bereiche beschäftigt waren. Wir vertreten Ihre Rechte und Interessen und sorgen dafür, dass Sie auch künftig an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben.
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